Todesfallrisikopolice
Bei der Todesfall-(Risiko-)Versicherung wird die Versicherungsleistung fällig, wenn der Versicherte während der vereinbarten Versicherungsdauer stirbt. Überlebt er den Vertragsablauf, so verfallen die geleisteten Prämien der Versicherungsgesellschaft als Entgelt für das von ihr getragene Risiko. Diese Versicherungsart dient auch der Sicherstellung einer Schuldentilgung.
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