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Fragen und Antworten zur QR-Rechnung

Wie kann ich die QR-Rechnungen erfassen und bezahlen?

Die QR-Rechnung können Sie, genau gleich wie die roten und orangen Einzahlungsscheine, im E-Banking oder der Bank Gantrisch App zur Zahlung freigeben. Erfassen können Sie die Rechnung bzw. den Swiss QR-Code mit der kostenlosen Scanfunktion der Bank Gantrisch App oder einem Belegleser. Die im Swiss QR-Code enthaltenen Rechnungsinformationen sind auch in Textform ersichtlich und können manuell erfasst werden. Selbstverständlich werden Blitz-Zahlungsaufträge weiterhin zur Verarbeitung entgegengenommen.

Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Es wird 3 Ausprägungen der QR-Rechnungen geben:

  • QR-Rechnung mit IBAN (bisher roter Einzahlungsschein)
  • QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz (bisher oranger Einzahlungsschein)
  • QR-Rechnung mit IBAN und Creditor Reference (SCOR), welche sowohl in der Schweiz als auch im SEPA-Raum genutzt werden kann.

Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Die QR-Referenz entspricht der bisherigen 27-stelligen ESR-Referenz, welche 1:1 übernommen werden kann. Die QR-Referenz darf nur gemeinsam mit der QR-IBAN verwendet werden.

Was ist eine QR-Referenz?

Die QR-Referenz entspricht der bisherigen 27-stelligen ESR-Referenz, welche 1:1 übernommen werden kann. Die QR-Referenz darf nur gemeinsam mit der QR-IBAN verwendet werden.

Was ist eine QR-IBAN?

Die QR-IBAN wird für die Ausprägung der QR Rechnung mit QR-Referenz verwendet. Die QR­ IBAN ist ein neues Format und darf nur zusammen mit der QR-Referenz verwendet werden. Zahlungen zu Gunsten der QR-IBAN alleine sind nicht gestattet. Die QR-IBAN ist nur für Kunden relevant, welche selber QR­ Rechnungen mit QR-Referenz andrucken oder bei uns bestellen.

Welche Informationen sind im Swiss QR-Code enthalten?

Im QR-Code sind sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textform ersichtlich sind, enthalten.

Können manuelle handschriftliche Angaben auf der QR-Rechnung angebracht werden?

Der Betrag sowie Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können in den dafür vorgesehenen Feldern manuell ergänzt werden. Sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht möglich.

Können Mitteilungen angebracht werden?

Ja, diese Möglichkeit besteht sowohl bei der QR-Rechnung mit IBAN als auch bei der QR Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz. Mitteilungen müssen vorgedruckt und somit im QR-Code enthalten sein. Handschriftliche Ergänzungen werden nicht übermittelt.

Kann die QR-Rechnung für Zahlungsaufträge verwendet werden?

Ja, wie bisher die roten und orangen Einzahlungsscheine können Sie uns den QR-Zahlteil zur Verarbeitung via Blitz-Zahlungsauftrag einreichen.

Werden Personen ohne technische Kenntnisse durch die QR-Rechnung benachteiligt?

Nein, die QR-Rechnung kann sowohl via papierbasierter Blitz-Zahlungsauftrag eingereicht, als auch im E-Banking erfasst werden . Es ist auch weiterhin möglich, die QR-Rechnung am Postschalter einzuzahlen (Zusatzgebühren).

Können bei der Bank Gantrisch perforierte Blätter bezogen werden?

Ja, wir bieten für unsere Geschäftskunden weiterhin perforierte Blätter an.

Müssen selbst angedruckte QR­ Rechnungen durch eine Bank geprüft werden?

Es besteht keine Pflicht, selbst angedruckte QR-Rechnungen prüfen zu lassen . Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns ein paar Exemplare zur Prüfung einzureichen, da mangelhaft angeruckte QR-Rechnungen zurückgewiesen werden können.