Die QR-Rechnung können Sie, genau gleich wie die roten und orangen Einzahlungsscheine, im E-Banking oder der Bank Gantrisch App zur Zahlung freigeben. Erfassen können Sie die Rechnung bzw. den Swiss QR-Code mit der kostenlosen Scanfunktion der Bank Gantrisch App oder einem Belegleser. Die im Swiss QR-Code enthaltenen Rechnungsinformationen sind auch in Textform ersichtlich und können manuell erfasst werden. Selbstverständlich werden Blitz-Zahlungsaufträge weiterhin zur Verarbeitung entgegengenommen.
Es wird 3 Ausprägungen der QR-Rechnungen geben:
Die QR-Referenz entspricht der bisherigen 27-stelligen ESR-Referenz, welche 1:1 übernommen werden kann. Die QR-Referenz darf nur gemeinsam mit der QR-IBAN verwendet werden.
Die QR-Referenz entspricht der bisherigen 27-stelligen ESR-Referenz, welche 1:1 übernommen werden kann. Die QR-Referenz darf nur gemeinsam mit der QR-IBAN verwendet werden.
Die QR-IBAN wird für die Ausprägung der QR Rechnung mit QR-Referenz verwendet. Die QR IBAN ist ein neues Format und darf nur zusammen mit der QR-Referenz verwendet werden. Zahlungen zu Gunsten der QR-IBAN alleine sind nicht gestattet. Die QR-IBAN ist nur für Kunden relevant, welche selber QR Rechnungen mit QR-Referenz andrucken oder bei uns bestellen.
Im QR-Code sind sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textform ersichtlich sind, enthalten.
Der Betrag sowie Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können in den dafür vorgesehenen Feldern manuell ergänzt werden. Sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht möglich.
Ja, diese Möglichkeit besteht sowohl bei der QR-Rechnung mit IBAN als auch bei der QR Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz. Mitteilungen müssen vorgedruckt und somit im QR-Code enthalten sein. Handschriftliche Ergänzungen werden nicht übermittelt.
Ja, wie bisher die roten und orangen Einzahlungsscheine können Sie uns den QR-Zahlteil zur Verarbeitung via Blitz-Zahlungsauftrag einreichen.
Nein, die QR-Rechnung kann sowohl via papierbasierter Blitz-Zahlungsauftrag eingereicht, als auch im E-Banking erfasst werden . Es ist auch weiterhin möglich, die QR-Rechnung am Postschalter einzuzahlen (Zusatzgebühren).
Ja, wir bieten für unsere Geschäftskunden weiterhin perforierte Blätter an.
Es besteht keine Pflicht, selbst angedruckte QR-Rechnungen prüfen zu lassen . Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns ein paar Exemplare zur Prüfung einzureichen, da mangelhaft angeruckte QR-Rechnungen zurückgewiesen werden können.