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Beschreibung
Vorsorgesparen 3a basiert auf dem BVV 3. Die jährlichen Einlagen auf dem Vorsorgekonto werden mit einem Vorzugszins verzinst und sind steuerprivilegiert, d.h. die jährlichen Einlagen können vom Einkommen abgezogen werden und sind vermögens- und verrechnungssteuerfrei.
Zweck
Ab 2021 gelten folgende jährliche steuerabzugsberechtigte Maximalbeträge:
- CHF 6'883.00 für Erwerbstätige mit BVG (Pensionskasse)
- CHF 34'416.00 für Erwerbstätige ohne BVG (max. aber 20 % des Erwerbseinkommens*)
Bezugsmöglichkeiten:
Das Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter gebunden. In folgenden Fällen ist ein vorzeitiger Bezug möglich:
- Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation der Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Bei Erwerbsunfähigkeit (Bezug einer ganzen Invalidenrente)
- Bei Verwendung der Auszahlung für den Einkauf in eine andere Vorsorgeeinrichtung
- Im Todesfall des Vorsorgenehmers (Die Begünstigung im Todesfall ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist in beschränktem Masse möglich.)
Zielpublikum
Vorsorgesparen 3a ist für alle Arbeitnehmer/Innen und Selbstständigerwerbende zwischen dem 18. - 70. Lebensjahr geeignet.
Vorteile
Steuervorteile:
- Einzahlungen auf Vorsorgesparen 3a können bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
- Zins wird ohne Verrechnungssteuerabzug dem Vorsorgekonto gutgeschrieben und unterliegt nicht der Einkommenssteuer
- Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben
- Besteuerung bei Kapitalauszahlung: bei Bund und Kanton, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Sonder-Steuersatz
Weitere Vorteile:
- Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum (Kauf, Renovation und Amortisation)
- Keine Einzahlungsverpflichtung
- Vorzugsverzinsung
- Möglichkeit zur Investition in Wertschriften (Anlagefonds)
Basisdienstleistungen
- Keine
Kontoauszüge / Abschluss
- Jährlich /
- Jährlich
Verrechnungssteuer
-
Zins von der Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit
Konditionen
Spesenfreie Konto- und Depotführung
Rückzugsmöglichkeiten
Gemäss gesetzlichen Vorschriften: Für Finanzierung von Wohneigentum (selbstbewohnt) oder max. 5 Jahre vor Erreichen der AHV-Altersgrenze.
Spesen
- Spesenfrei
Bemerkungen
Mit 2. Säule max. Einlage CHF 6‘883.00, ohne 2. Säule 20% des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 34'416.00. Eine Fondslösung sowie Kombination mit Risikoversicherung ist möglich.
Kleingedrucktes GROSS geschrieben
- Das einbezahlte Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters gebunden.
- Vorzeitige Bezugsmöglichkeiten beachten.
Tipps
- mehrere Konti führen (Steuerprogression bei Auszahlung brechen)
- Vorsorgesparen 3a kann als Zusatzsicherheit z.G. von Hypotheken verpfändet werden.
- Durch die indirekte Amortisation profitieren Sie in zweifacher Hinsicht von Steuervorteilen!
- Selbstständige können bis zu 20% des Reingewinns einzahlen! (Maximalbetrag ist zu beachten)
- Risiko- und kapitalbildende Versicherungen Säule 3a und 3b
- Fondspolice 3b
- Fondspolice Säule 3a