Mit der Überführung wurden einzelne Punkte präsiziert und angepasst.
Für Sie als Covid-19-Kreditnehmer/in ergeben sich folgende Neuerungen und angepasste Kreditbedingungen:
- Die Laufzeit Ihres Covid-19-Kredits (bis CHF 500'000.-) wird von fünf auf acht Jahre verlängert.
- Die Amortisationszahlungen Ihres Covid-19-Kredits (bis CHF 500'000.-) werden um ein weiteres Jahr aufgeschoben. Die erste Amortisationsrate ist verpflichtend per 31. März 2022 zu leisten. Die vollständige Rückzahlung erfolgt bis 30. September 2027 durch vierteljährliche, lineare Raten.
- Betriebsnotwendige Neuinvestitionen mit Mitteln aus dem Covid-19-Kredit sind seit dem 19. Dezember 2020 wieder zulässig.
- Das Umschuldungsverbot gilt weiterhin. Insbesondere dürfen die Mittel aus dem Covid-19-Kredit nicht zur Umschuldung vorbestehender Kredite verwendet werden.
- Zusätzlich zur Ausschüttung ist seit dem 19. Dezember 2020 auch das Beschliessen von Dividenden und Tantiemen bis zur vollständigen Rückzahlung des COVID-19-Kredits untersagt.
Detaillierte Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen finden Sie unter Downloads "Wissenswertes Covid-19-Kredite".