Der Genossenschaftsgedanken liegt uns genauso am Herzen wie das Wahren der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Um dies sicherzustellen, ist die Aufnahme an Bedingungen geknüpft. So haben Genossenschafterinnen und Genossenschafter einen angemessenen Geschäftsverkehr mit der Bank zu pflegen und müssen die Aufnahmekriterien dauerhaft erfüllen.
Grundsätzlich können maximal 10 Anteilscheine zum Kurs von derzeit CHF 500.– erworben werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme als Genossenschafterin oder Genossenschafter liegt beim Verwaltungsrat.
Sie möchten Genossenschafterin/Genossenschafter werden? Wir freuen uns über Ihre Kontaktnahme.