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Bauhandwerkergarantie/-bürgschaft

Gerne stellt Ihnen die Bank Gantrisch die nötige Bauhandwerkergarantie aus – und übernimmt für Sie die Garantieleistung.

Üblicherweise müssen Bauhandwerkende für die von ihnen geleisteten Arbeiten und Materiallieferungen eine mehrjährige Garantie für offene (zwei Jahre) und versteckte Mängel (fünf Jahre) übernehmen. Entweder hält die Bauherrschaft aufgrund der Abmachungen im Werkvertrag 10% des Rechnungsbetrages für zwei Jahre als Sicherheit zurück oder sie verlangt eine Bankgarantie/-bürgschaft für denselben Betrag und mit derselben Frist.

Indem wir die Bürgschaft für Sie übernehmen, verpflichten wir uns dazu, für die Garantieleistung einzustehen, falls Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Bauhandwerkergarantien werden in der Regel in Form einer einfachen Bürgschaft ausgestellt.

Bauhandwerkergarantie/-bürgschaft jetzt im Kundenportal beantragen

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater oder an die gewünschte Kontaktperson.

Gebühren

Bauhandwerkerbürgschaften ab 0,6% p.a. zuzüglich Bearbeitungsgebühren CHF 50.-