Das Covid-19-Kreditprogramm von Bundesrat und Banken, das während der ersten Corona-Welle auf Basis einer Notverordnung in Kraft gesetzt wurde, ist am 19. Dezember 2020 in ordentliches Recht überführt worden.
Mit der Überführung wurden einzelne Punkte präsiziert und angepasst.
Für Sie als Covid-19-Kreditnehmer/in ergeben sich folgende Neuerungen und angepasste Kreditbedingungen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.