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Gantrischkonto Privileg

Das Spezialsparkonto mit Vorzugszins ab einem permanenten Mindestguthaben von CHF 30'000.-.

Dieses Konto soll Ihnen helfen, die von Ihnen gesetzten Sparziele besser erreichen zu können.

Das Gantrischkonto Privileg bietet nicht nur einen Vorzugszinssatz sondern punktet auch mit kostenlosem Kartenangebot:

  • 1 x Kreditkarte Gold
  • oder 2 x Kreditkarten Silber
  • oder 2 x Debit Mastercards

ihre vorteile

  • Vorzugszins
  • Kostenloses Kartenangebot (max. 2 Gratiskarten pro Kundenstamm; Zahlungskonto bei Bank Gantrisch vorausgesetzt)
  • Spesenfreie Kontoführung, ausgenommen Fremdspesen und Gebühren für Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen (gemäss Gebührentarif)

Eröffnungsaktion geschäftsstelle köniz

Profitieren Sie bis Ende März 2027 von doppelten Zinsen auf Ihrem neuen Gantrischkonto Privileg.

Bedingungen

  • Gültig bei Neueröffnung Gantrischkonto Privileg
  • Gültig für Neugeld
  • Pro Kundenstamm ein Neukonto möglich
  • Aktion gilt ausschliesslich für Privatpersonen
  • Mindesteinlage CHF 30'000.-
  • Sonderzins bis CHF 200'000.-, darüber gilt der normale Zinssatz Gantrischkonto Privileg

Konto eröffnen

Jetzt Konto beantragen oder im Kundenportal eröffnen.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater oder an die gewünschte Kontaktperson.

Zins

0.30%

Verrechnungssteuer 35% des Zinsertrages, sofern CHF 200.- übersteigend

Basisdienstleistungen

Gebühren

Kontoführung und Versand sind kostenlos (sofern Jahresauszug). 

Weitere Dienstleistungen und Gebühren siehe:

Aktueller Gebührentarif

Rückzug

Rückzugslimite: Bis CHF 30'000.- pro Jahr frei (sofern Mindestguthaben nicht unterschritten wird), darüber 12 Monate Kündigungsfrist

Entnahmen über dem jährlichen Freibetrag und ausserhalb der Kündigungsfrist unterliegen einer Nichtkündigungskommission (NKK) von 2%.

Mindestens CHF 30'000.- müssen dauerhaft auf dem Konto sein.

Gut zu wissen

  • Mindestens CHF 30'000.- müssen dauerhaft auf dem Konto sein.
  • Die vorgegebene Kündigungsfrist von 12 Monaten setzt eine gute Planung für allfällige Rückzüge und private Investitionen voraus.