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Gantrischkonto Privileg

Das Spezialsparkonto mit Vorzugszins ab einem permanenten Mindestguthaben von CHF 30'000.-.

Dieses Konto soll Ihnen helfen, die von Ihnen gesetzten Sparziele besser erreichen zu können.

Das Gantrischkonto Privileg bietet nicht nur einen Vorzugszinssatz sondern punktet auch mit kostenlosem Kartenangebot:

  • 1 x Kreditkarte Gold
  • oder 2 x Kreditkarten Silber
  • oder 2 x Debit Mastercards

ihre vorteile

  • Vorzugszins
  • Kostenloses Kartenangebot (max. 2 Gratiskarten pro Kundenstamm; Zahlungskonto bei Bank Gantrisch vorausgesetzt)
  • Spesenfreie Kontoführung, ausgenommen Fremdspesen und Gebühren für Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen (gemäss Gebührentarif)

Eröffnungsaktion geschäftsstelle köniz

Profitieren Sie bis Ende März 2027 von doppelten Zinsen auf Ihrem neuen Gantrischkonto Privileg.

Bedingungen

  • Gültig bei Neueröffnung Gantrischkonto Privileg
  • Gültig für Neugeld
  • Pro Kundenstamm ein Neukonto möglich
  • Aktion gilt ausschliesslich für Privatpersonen
  • Mindesteinlage CHF 30'000.-
  • Sonderzins bis CHF 200'000.-, darüber gilt der normale Zinssatz Gantrischkonto Privileg

Konto eröffnen

Jetzt Konto beantragen oder im Kundenportal eröffnen.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater oder an die gewünschte Kontaktperson.

Zins

0.30%

Jubiläumsaktion

Doppelter Zins vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 auf Ihrem neuen Gantrischkonto Privileg.

Eröffnungsaktion Geschäftsstelle Köniz

Doppelter Zins ab Eröffnung bis 31. März 2027 auf Ihrem neuen Gantrischkonto Privileg.

Verrechnungssteuer 35% des Zinsertrages, sofern CHF 200.- übersteigend

Basisdienstleistungen

Gebühren

Kontoführung und Versand sind kostenlos (sofern Jahresauszug). 

Weitere Dienstleistungen und Gebühren siehe:

Aktueller Gebührentarif

Rückzug

Rückzugslimite: Bis CHF 30'000.- pro Jahr frei (sofern Mindestguthaben nicht unterschritten wird), darüber 12 Monate Kündigungsfrist

Entnahmen über dem jährlichen Freibetrag und ausserhalb der Kündigungsfrist unterliegen einer Nichtkündigungskommission (NKK) von 2%.

Mindestens CHF 30'000.- müssen dauerhaft auf dem Konto sein.

Gut zu wissen

  • Mindestens CHF 30'000.- müssen dauerhaft auf dem Konto sein.
  • Die vorgegebene Kündigungsfrist von 12 Monaten setzt eine gute Planung für allfällige Rückzüge und private Investitionen voraus.